AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
- auch mit Beiwagen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- elektrische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW (Elektromotor)
Krafträder
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- elektrischen Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
- Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
- maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (anderer Verbrennungsmotor)
- maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (Elektromotor)
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
A1
Krafträder
- auch mit Beiwagen
- Hubraum von bis zu 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
A2
Krafträder
- auch mit Beiwagen
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Übergangsrecht:
Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
A
Krafträder
- auch mit Beiwagen
- Hubraum von mehr als 50 cm³
oder
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung von mehr als 15 kW
- symmetrisch angeordnete Räder
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
B / BF17
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
- zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
- Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L
B96
Fahrzeugkombinationen
- Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“),
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
BE
Fahrzeugkombinationen
- Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers unter 3 500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"),
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
C1
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
- zulässige Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg
- zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 7500 kg
- die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
C1E
Fahrzeugkombinationen
- Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger / Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
- zulässige Masse der Fahrzeugkombination nicht über 12 000 kg
- Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger / Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen
- zulässige Masse der Fahrzeugkombination nicht über 12 000 kg
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
C
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A
- zulässige Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg
- Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1
CE
Fahrzeugkombinationen
- Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern / Sattelanhänger
- zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T
D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist
D1
Fahrzeugkombinationen
- Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern / Sattelanhänger
- zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T
D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist
D1E
Fahrzeugkombinationen
- Zugfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE
C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
D
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A
- für Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klasse: D1
DE
Fahrzeugkombinationen
- Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig
Eingeschlossene Klasse: BE, D1E
- C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
T
Zugmaschinen
- durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- jeweils auch mit Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse: L, AM
L
Zugmaschinen
- Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke und für solche Zwecke eingesetzt werden
- durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- selbstfahrende Futtermischwagen
- Stapler
- andere Flurförderzeuge
- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine