Fahrerlaubnisklassen - Übersicht


AM

 

Zweirädrige Kleinkrafträder 

- auch mit Beiwagen

- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

- elektrische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor

- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)

- maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW (Elektromotor)

 

Krafträder 

- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

- elektrischen Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor

- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

- Fahrräder mit Hilfsmotor

 

Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)

- maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (anderer Verbrennungsmotor)

- maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (Elektromotor)

- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: keine


A1

 

Krafträder

- auch mit Beiwagen

- Hubraum von bis zu 125 cm³

- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

- mit symmetrisch angeordneten Rädern

- Hubraum von mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)

oder

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- Leistung von bis zu 15 kW

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Eingeschlossene Klasse: AM


A2

 

Krafträder

- auch mit Beiwagen

- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

 

Übergangsrecht:

Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

 

Mindestalter: 18 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM


A

 

Krafträder

- auch mit Beiwagen

- Hubraum von mehr als 50 cm³

oder

- mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 

 

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge 

- Leistung von mehr als 15 kW

- symmetrisch angeordnete Räder

- Hubraum von mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)

oder

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter: 21 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM


B / BF17

 

Kraftfahrzeuge

- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

- zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg

- Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

oder

- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

 

Eingeschlossene Klassen: AM und L


B96

 

Fahrzeugkombinationen

- Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger

- zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg

- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“),

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

 

Eingeschlossene Klassen: keine


BE

 

Fahrzeugkombinationen

- Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger

- zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers unter 3 500 kg 

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"),

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

 

Eingeschlossene Klassen: keine


C1

 

Kraftfahrzeuge

- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

- zulässige Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg

- zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 7500 kg

- die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

 

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

 

Eingeschlossene Klassen: keine


C1E

 

Fahrzeugkombinationen

- Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger / Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen

- zulässige Masse der Fahrzeugkombination nicht über 12 000 kg 

 

- Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger / Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen

- zulässige Masse der Fahrzeugkombination nicht über 12 000 kg 

 

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

 

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist


C

 

Kraftfahrzeuge

- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A

- zulässige Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg

- Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

 

Eingeschlossene Klassen: C1


CE

 

Fahrzeugkombinationen

- Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern / Sattelanhänger

- zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg 

 

Mindestalter: 21 Jahre

 

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig. 

 

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T

D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist

DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist


D1

 

Fahrzeugkombinationen

- Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern / Sattelanhänger

- zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg

 

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

 

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T

D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist

DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist


D1E

 

Fahrzeugkombinationen

- Zugfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

 

Mindestalter: 21 Jahre

 

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig. 

 

Eingeschlossene Klassen: BE

C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.


D

 

Kraftfahrzeuge

- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A

- für Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

Mindestalter: 24 Jahre

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

 

Eingeschlossene Klasse: D1


DE

 

Fahrzeugkombinationen

- Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg 

 

Mindestalter: 24 Jahre

 

Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig

 

Eingeschlossene Klasse: BE, D1E

- C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.


T

 

Zugmaschinen 

- durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

- Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

- jeweils auch mit Anhängern

 

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)

 

Eingeschlossene Klasse: L, AM


L

 

Zugmaschinen

- Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke und für solche Zwecke eingesetzt werden

- durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

- selbstfahrende Arbeitsmaschinen

- selbstfahrende Futtermischwagen

- Stapler

- andere Flurförderzeuge

- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h

- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: keine


Suchfunktion für die Seite www.strassenverkehr.eu



homepage zähler