Änderungen / Umbauten

in alphabetischer Reihenfolge


Abblendlicht

 

Alle Scheinwerfer mit „E“-Prüfnummer sind eintragungsfrei. Ist keine Nummer vorhanden und wird keine Erlaubnis mitgeführt, sind diese Scheinwerfer nicht zugelassen und müssen entfernt werden. Werden nicht fahrzeugspezifische Scheinwerfer verbaut und die Karosserie muss umgebaut werden, muss dieser Umbau abgenommen und eingetragen werden.

Die Außerbetriebsetzung der manuellen oder automatischen Leuchtweitenregulierung stellt einen erheblichen Mangel dar.


Antenne

 

Änderung ohne Genehmigung möglich

Ausnahme: Beleuchtung ist verboten


Außenspiegel

 

„E“-Zeichen, bei eingebauten Fahrtrichtungsanzeigern dürfen

die seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger keine Funktion haben 


Böser / Lieber Blick

 

Bei Scheinwerferblende: ABE / ABG

Bei Haubenverlängerung: Einzelabnahme und Eintragung


Bodenfreiheit

 

Starre Teile: mind. 80 mm

Flexible Teile: mind. 70 mm

Kennzeichen vorne mind. 200 mm über dem Boden 

Kennzeichen hinten mind. 300 mm über dem Boden


Cleanen

 

Abbauen von Teilen

Ist ohne Genehmigung möglich.

Wenn keine Tür mehr von außen geöffnet werden kann, erlischt die Betriebserlaubnis


Cup Wings

 

Flügel am Frontstoßfänger

Teilegutachten

Abnahme / Eintragung


Distanzscheibe / Spurverbreiterung

 

Teilegutachten und Änderungsabnahme

Keine Mehrfachverschraubung / mehrere einzelne Scheiben

Achsen- und Seitengleichheit


Domstrebe (Koffer- / Motorraum)

 

Eintragungsfrei, aber Kennzeichnung des Herstellers muss angebracht werden

Prüfung auf sachgemäßen Einbau (Stabilität)


Einarmscheibenwischer

 

ABE

Scheibenwischer muss in der Ruhestellung unten anliegen


Endschalldämpfer

 

Blende: Zulässig ohne Unterlagen. Beleuchtung nicht zulässig.

Endschalldämpfer Komplettaustausch inklusive des Endtopfes: ABE

Oftmals liegt eine EG (ECE)-Genehmigung vor, ist aber nicht vorgeschrieben, die „E“-Kennzeichnung genügt

Endschalldämpferpfeifen sind nicht zulässig


Fahrtrichtungsanzeiger

 

„E“-Prüfzeichen

Glühbirne muss gelb sein, Ausnahme: Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 01.01.1970, dann auch rotes Blinklicht


Felgen / Reifen

 

Mögliche Veränderungen:

- Felge ist größer als Originalfelge

- Reifen ist größer als Originalreifen

 

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz für den Fahrzeugschein) steht nur noch eine Reifengröße. Sie ist die kleinste für das Fahrzeug erlaubte Größe.

Alternativen finden sich im sogenannten COC-Papier (certificate of conformity), der mitgelieferten EG-Übereinstimmungs-bescheinigung für das Fahrzeug. Hier sind alle vom Fahrzeug-hersteller frei gegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

 

Beispiel zur Größenangabe der Felge: 9J x 18

Die Felge ist 9 Zoll breit und hat einen Durchmesser von 18 Zoll hat. Ein Zoll entspricht 2,54 cm.

 

Beispiel zur Größenangabe des Reifen: 215/35 R 18 86 H

215 - Lauffläche des Reifens in mm

35 - Durchmesser des Reifens / prozentuales Verhältnis zwischen Höhe und Breite des Reifens

R - Radialkarkasse

18 - Größe des Reifens in Zoll (muss identisch mit der Felge sein).

86 - Traglastkennzahl des Reifen

H - Geschwindigkeitskennzahl des Reifen

 

Wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für M+S Reifen niedriger ist, muss ein entsprechender Aufkleber mit der Angabe der neuen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein.


Felgenbeleuchtung

 

Grundsätzlich verboten


Frontscheibenaufkleber

 

Bauartgenehmigung oder „E“-Prüfzeichen, entfällt wenn der „Blendstreifen“ nicht mehr als max. 0,1 qm Fläche hat

Darf nur an der Oberseite angebracht werden.

Ungefähre Größen:

Breite 1m 1,1m 1,2m 1,3m 1,4m

Höhe 0,1m 0,9 m 0,83 m 0,77m 0,71m


Frontspoiler /-lippe

 

ABE

ABG

evtl. Abnahme

Verdecken der Abschleppvorrichtung - Einzelfallprüfung


Fußraumbeleuchtung

 

Erlaubt, außer: Blenden durch Beleuchtung, uneingeschränkte Bedienung der Pedale


Gurte

 

Hosenträgergurte: ABE und Einbauabnahme

Sind die Originalgurte noch vorhanden, und die Befestigungspunkte der neuen Gurte nicht an der Rückbank befestigt, können diese alleine mit der ABE betrieben werden. 


Heck- / Dachspoiler

 

Teilegutachten und Abnahme

ABE / ABG und Abnahme

Alu-Spoiler nicht zulässig


Heckscheibenaufkleber

 

Ist der Aufkleber aus einer Fläche größer als 0,1qm oder / und größer als ¼ der Gesamtfläche der Scheibe, so dass man sonst nichts mehr sieht, müssen auch für diesen Aufkleber Unterlagen vorliegen


Heckspoiler / -diffusor / -schürze

 

ABE und Abnahme

ABG und Abnahme


Kennzeichenbeleuchtung

 

Kennzeichenbeleuchtung darf nur weiß sein.

Es ist nicht zulässig das Kennzeichen mit Neonröhren oder Leds zu beleuchten, die nicht in die serienmäßige Halterung passen

Hinweis: Selbstleuchtende Nummernschild (SLN) ist aus Kunststoff


Innenraumbeleuchtung

 

Darf nicht stark nach außen wirken, kann laut DEKRA alle Farben haben


Kühlergrill

 

Originaltausch ohne Genehmigung

Spezielle Teile: Gutachten / Evtl. Eintragung / Abnahme


Lachgaseinspritzung

 

Manuelle Zuschaltung: In Deutschland verboten

Automatische Zuschaltung: Nur zulässig bei Abnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen

Attrappen dürfen eingebaut werden


Lenkrad

 

Austausch nur des Lenkrades: ABE

Lenkrad in Verbindung mit Tieferlegung / breiteren Reifen: Begutachtung (siehe ABE)


Lufteinlässe / Hutzen

 

Einzelabnahme und Eintragung


Nebelscheinwerfer

 

Anbau und Änderung muss nicht abgenommen werden

Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als das Abblendlicht angebracht sein.

Das Licht der Nebelscheinwerfer kann gelb sein. Es muss eine „E“-Prüfnummer vorhanden sein. Ebenfalls können die Gehäuse für die Nebelscheinwerfer eingefärbt sein. Ist eine „E“-Prüfnummer vorhanden, dann sind diese eintragungsfrei. 


Pedalauflagen

 

Geschraubt:

Teilegutachen und Abnahme

Geklebt / Gesteckt:

ABE / ABG

Beleuchtete Pedalauflagen sind verboten


Radkastenbeleuchtung

 

Grundsätzlich verboten


Rückleuchten

 

Original gefärbt und Klarglas ist zulässig

Integrierter Rückstrahler ist Pflicht

„E“-Prüfzeichen


Rücksitzbank

 

Bei einem dauerhaften Ausbau der Rücksitzbank muss die Veränderung eingetragen werden. Auch die Anzahl der Sitzplätze muss im Fahrzeugschein geändert werden.


Schaltknauf

 

Austausch immer möglich

Betrieb mit LED etc. nur zulässig, wenn die Leuchtkraft nicht zu stark ist. 


Scheibentönung / Fluten (Tönen ohne Folie)

 

ABE / ABG, Nummern in der Folie

Einzelabnahme und Eintragung


Seitenmarkierungsleuchten

 

„E“-Prüfzeichen

Montageanleitung muss vorliegen, um den Anbaubereich zu bestimmen (Abstand zum Boden / Radkasten / Fahrzeugende)

Diese Leuchten dürfen nur gelbes Dauerlicht ausstrahlen (kein Blinken)


Seitenschweller

 

ABE

ABG

Selten Teilegutachten oder Abnahme und Eintragung


Signalhorn

 

Mehrtonsignalhörner und Highway-Patrol-Sirenen sind nicht zulässig.

Das Signalhorn darf in einem Abstand von 7 Metern max. 105

dB haben.


Spinner / Spinningwheels / Spinning-Radkappen

 

Grundsätzlich verboten

Ausnahme: Importfahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung


Sportluftfilter

 

Sport-Luftfilter muss eingetragen werden.

Offene Luftfilter werden in Deutschland grundsätzlich nicht eingetragen. 


Sportsitze

 

Austausch von Sitzen erfordert eine ABE

Rückenlehne muss mind. 15 Prozent verstellbar sein, sonst nicht zulässig (Rennschale)


Tagfahrlicht

 

Buchstabenkombination “RL” im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe

Nur weißes Licht ist zulässig

Nebelscheinwerfer dürfen nicht als Tagfahrlicht genutzt werden


Tieferlegung

 

Sportfedern: ABE und evtl. Abnahme

Festes Fahrwerk: ABE und Teilegutachten und Abnahme

Gewindefahrwerk: ABE und Teilegutachten und Abnahme

Flextuning und Federspannung nicht zulässig / Untersagung der Weiterfahrt


Türen / Flügeltüren

 

Teilegutachten, Eintragung und Abnahme


Überrollkäfig

 

Abnahme

„E“-Prüfzeichen

Aufkleber mit Typ und Hersteller

Schutzpolster im Bein- und Kopfbereich


Unterbodenbeleuchtung

 

Nicht zulässig

Unterscheide: Einstiegsbeleuchtung (automatisches Erlöschen beim Schließen der Tür / keine manuelle Schaltung möglich)


Zusatzinstrumente / -schalter

 

Zusätzliche: Ohne Genehmigung möglich

Austausch von Originalteilen erfordert eine Abnahme



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